Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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§ 11 Sonderzahlungen – Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | ||
2. | Sonderzahlung nach Ang-KV | ||
2.1. | Höhe der Sonderzahlungen | ||
2.2. | Keine Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiten | ||
2.3. | Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten | ||
2.4. | Sonderzahlungen bei Wechsel von Lehre ins Angestelltenverhältnis | ||
2.5. | Sonderzahlungen bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes | ||
2.6. | Fälligkeit | ||
2.7. | Aliquotierung | ||
3. | Höhe der Sonderzahlung bei Überlassung | ||
3.1. | Günstigkeitsvergleich | ||
3.2. | Sonderproblem: Berechnungsgrundlage der Sonderzahlung – Überstundenteiler, Gruppenvergleich | ||
3.3. | Fälligkeit bei Überlassung | ||
3.4. | Aliquotierung und Rückverrechnung |
1. Grundsätzliches
1
Der Ang-KV enthält – im Gegensatz zu Abschn. XVI und XVII des Arbeiter-KV – für die Berufsgruppe der Arbeitskräfteüberlasser bei den Sonderzahlungen keine vergleichbare Regelung, die ein Eingehen auf Sonderzahlungsregelungen in den Beschäftiger-KV ausschließt.
2
Dies ist – wie die nachstehenden Ausführungen zeigen werden – bedauerlich, weil vor allem bei wechselnden Einsätzen im Kalenderjahr die Berechnungsgrundlagen stark schwanken können und auch Fragen der Fälligkeit oder Aliquotierung erst nach Ab...