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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

Kurzkommentar

4. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4072-3

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

XIX. Verfall von Ansprüchen

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Grundsätzliches
14
2.
Verfall
5
2.1.
Verfall bestimmter Ansprüche
610
2.2.
Schriftliche Geltendmachung
11, 12
2.3.
Sechsmonatige Frist
1316
3.
Verzichtserklärung
1722

1. Grundsätzliches

1

Der AÜ-KV betont einleitend ausdrücklich die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.

Arbeitsrechtliche Ansprüche verjähren nach § 1486 Z 5 ABGB grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren.

Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte, also für Forderungen des Arbeitgebers an den Arbeiter betont der AÜ-KV die dreijährige Verjährungsfrist.

Die längere 30-jährige Verjährungsfrist (§ 1478 ABGB) hat nur im Zusammenhang mit der Ausstellpflicht eines Dienstzeugnisses praktische Bedeutung.

2

Durch den Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften werden andere, von drei Jahren abweichende gesetzliche Verjährungsfristen durch den AÜ-KV nicht berührt. Dazu gehören beispielsweise die sechsmonatige Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Kündigungsentschädigungen oder die sechsmonatige vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 DNHG).

3

Die gesetzlichen Verjährungsregeln des ABGB sind nicht zwingend und könnten grundsätzli...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

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