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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

Kurzkommentar

4. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4072-3

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

XI. Betriebliches Vorschlagswesen

Heinz Rothe

Das Arbeitsverfassungsgesetz ermöglicht den Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen über das betriebliche Vorschlagswesen.

Dieser Begriff ist weit zu verstehen und wird auch durch den etwas anders lautenden Text des AÜ-KV nicht eingeschränkt. Die Betriebsvereinbarung kann auf sämtliche Vorschläge von Seiten des Arbeitnehmers Bezug nehmen, die den Arbeitsprozess, die Arbeitsbedingungen oder das Arbeitsergebnis positiv beeinflussen (Reissner, Zeller Kommentar, Rz. 76–78 zu § 97 ArbVG).

Vergütungen für Verbesserungsvorschläge sind ab nicht mehr steuerfrei. Die Begünstigung nach § 67 Abs. 7 EStG wurde gestrichen.

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

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