Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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X. Verdienstbegriff
Übersicht
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1. Anwendung des Verdienstbegriffes
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Die Bedeutung des Verdienstbegriffes liegt vor allem dort, wo ausdrücklich vom „Verdienst“ die Rede ist. Der AÜ-KV verwendet den Verdienstbegriff in unterschiedlichen Zusammenhängen:
Sterbemonatsberechnung (Abschnitt IV Punkt 5)
Abgeltung von Zeitguthaben (Abschnitt VI Punkte 7 und 8)
arbeitsfreie Tage, 24. und 31. Dezember (Abschnitt VI Punkt 9), wenn beim Beschäftiger kein Kollektivvertrag gilt bzw. für Arbeiter, die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt sind
Berechnung der Überstundengrundvergütung (Abschnitt VII Punkt 1)
Überall dort kommen die Berechnungsregeln dieses Abschnitts zur Anwendung.
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Auf andere Durchschnittsberechnungen, die sich nicht am Verdienstbegriff orientieren, wird hingewiesen. Zu nennen sind die Berechnungen eines Durchschnittsentgelts für Stehzeiten in Abschnitt IX, die Berechnungsregeln bei Arbeitsverhinderung (Urlaub, Krankenstand) in Abschnitt XV und für die Sonderzahlungen in den Abschnitten XVI und XVII.
2. Berechnung des Verdienstes
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Der Verdienst wird definiert: Es ist der Arbeitslohn auf Basis der Normalarbeitszeit. Damit ...