Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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IX. Mindestlöhne
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | ||
2. | Mindestlohn/Grundlohn (Mindeststundenlöhne) | ||
2.1. | Einstufungsgrundsätze | ||
2.2. | Merkmale der Beschäftigungsgruppen | ||
3. | Überlassungslohn | ||
3.1. | Grundsätzliches | ||
3.2. | Referenzverbände, Referenzlohn | ||
3.3. | Entfall der Referenzlöhne | ||
3.4. | Referenzlohn trotz Montageüberlassung, Referenzzuschlag bei Akkordarbeit | ||
4. | Überlassungsfreie Stehzeiten | ||
5. | Istlohnerhöhung/Aufrechterhaltung der Überzahlung |
1. Grundsätzliches
1
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wurde intensiv über die Interpretation des § 10 AÜG diskutiert.
Während die Frage des Überlassungsentgelts nach § 10 Abs. 3 AÜG relativ rasch entschieden wurde (für viele , DRdA 2001, 343 mit Anm. Weiss) war die Frage nach dem überlassungsunabhängigen Entgelt des § 10 Abs. 1 AÜG, also die Frage nach der Höhe des „angemessenen, ortsüblichen“ Entgelts lange umstritten und auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AÜ-KV noch im Gang (siehe , infas 2005, A 51 = DRdA 2005, 406 mit Anm. Geppert).
2
Der AÜ-KV beendete mit Abschnitt IX Punkt 5 diese Diskussion:
„Durch die vollständige Bezahlung des Überlassungsentgeltes unter Beachtung der Bestimmungen über den Mindestlohnes/Grundlo...