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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

Kurzkommentar

4. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4072-3

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

V. Betriebszugehörigkeit

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Zusammenrechnung von Dienstzeiten
17
2.
Karenz
813

1. Zusammenrechnung von Dienstzeiten

1

Mit dieser Bestimmung wird der Begriff „ununterbrochene Dauer“, von der viele arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen, erweitert.

Dienstzeiten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, sind für alle Ansprüche, die von einer ununterbrochenen Dienstzeit abhängen, zusammenzurechnen.

Die hier genannten 90 Tage sind als Kalendertage zu verstehen. Es spielt auch keine Rolle, in welche Jahreszeit die Unterbrechungen fallen.

2

Als kollektivvertragliche Ansprüche, die sich nach der Dauer richten, sind zu nennen:

  • Jubiläumsgeld

  • Kündigungsfristen

Zu keiner Anrechnung kommt es im Zusammenhang mit der Probezeit (siehe Rz. 8 in Abschnitt IV).

Beim Anspruch auf Umstufung von der Beschäftigungsgruppe A in die Beschäftigungsgruppe B verlangt der Arb-KV keine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit, weil nur von „einjähriger Betriebszugehörigkeit“ gesprochen wird. Man wird diesen Unterschied im Text berücksichtigen müssen (siehe Anmerkungen zur Beschäftigungsgruppe B in Abschnitt IX).

3

Durch den Ausdruck „alle Ansprüche“ stellt der Kollektivvertrag auch klar, dass hiermit nicht nur Anspr...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

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