Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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§ 5 Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Übersicht
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1. | Überlassene Angestellte | |
2. | Angestellte, die im Überlasserbetrieb beschäftigt werden | |
3. | Entlohnung der Überstunden | |
4. | Sonn- und Feiertagsarbeit | |
5. | Mehrarbeit ohne Zuschlag | |
6. | Überstundenpauschale | |
7. | Zeitausgleich | |
8. | Verfall der Überstundenentlohnung | |
9. | Urlaubsentgelt und Überstunden |
1. Überlassene Angestellte
1
Wie bei allen Arbeitszeitfragen ist auch hier zu unterscheiden, ob die Angestellten überlassen oder im eigenen Überlasserbetrieb eingesetzt werden.
Nach § 10 Abs. 3 AÜG und § 4 Abs. 3 Ang-KV gelten während der Zeit der Überlassung die arbeitszeitrechtlichen Regelungen des im Beschäftigerbetrieb auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendenden Kollektivvertrags (Beschäftiger-KV), die dort geltenden gesetzlichen Regelungen und die sonstigen verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art (Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen, unechte Betriebsvereinbarungen, nicht aber „Betriebsübungen“, vgl. § 4 Rz. 3) auch für die überlassenen Arbeitnehmer.
2
Die Beurteilung, was als Normalarbeitszeit, was als kollektivvertragliche Mehrarbeit oder als Überstunde gilt, richtet sich ausschließlich nach den Arbeitszeitregelungen für die vergleich...