MSchG |Mutterschutzgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 38c
§ 8a trat mit in Kraft (§ 40 Abs 3). Für bestimmte Betriebe – nämlich die vor Inkrafttreten des MSchG, also vor dem , errichtet wurden – wurde eine Übergangsfrist bis eingeräumt.