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Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 15h Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Allgemeines zu Abschnitt 6
14
II.
Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
512
III.
Durchsetzung
IV.
Betriebsvereinbarung über Teilzeitbeschäftigung
14, 15

I. Allgemeines zu Abschnitt 6

1

Das MSchG (bzw für Väter das VKG) räumt Eltern die Möglichkeit ein, ihre Arbeitszeit zwecks Kinderbetreuung zu reduzieren. Dies gilt grundsätzlich auch für Pflege- oder Adoptiveltern. Um diese Elternteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen aber bestimmte allgemeine Voraussetzungen gegeben sein; diese sind in § 15j geregelt.

2

Abschnitt 6 des MSchG enthält alle Bestimmungen betreffend Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung (insbesondere § 15h und § 15i) und Änderung der Lage der Arbeitszeit (§ 15p).

Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche eigenständige Ansprüche (siehe die Überschrift zu Abschnitt 6):

  • Herabsetzung der Arbeitszeit

  • Besondere Arbeitszeiteinteilung, wobei das Ausmaß der Arbeitszeit dasselbe bleibt wie vor der Geburt des Kindes.

Diese beiden Ansprüche können auch zeitlich nacheinander angemeldet werden.

3

Bei Teilzeitbeschäftigung schon vor dem MSchG kann eine weitergehende Reduzierung der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Wird aber in demselben Ausmaß weiterg...

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