Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 4

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Abs 1 „Generalklausel“
13
II.
§ 4 Abs 2 Z 1–13
A.
Z 1 Lastenhandhabung
410
B.
§ 4 Abs 2 Z 2 Stehverbot
1118
C.
§ 4 Abs 2 Z 3 Gefahr einer Berufserkrankung
1930
D.
§ 4 Abs 2 Z 4 gesundheitsschädliche Einwirkungen
1.
Gesundheitsgefährdende Stoffe
3246
2.
Gesundheitsgefährdende Strahlen
4759
3.
Hitze, Kälte, Nässe
6071
E.
§ 4 Abs 2 Z 5 und 6 Fußbeanspruchung
F.
§ 4 Abs 2 Z 7 Beschäftigung auf Beförderungsmitteln
7377
G.
§ 4 Abs 2 Z 8 Schälen von Holz mit Handmessern
H.
§ 4 Abs 2 Z 9 Akkordarbeiten
7982
I.
§ 4 Abs 2 Z 10 ständiges Sitzen
J.
§ 4 Abs 2 Z 11 Einwirkung biologischer Arbeitsstoffe
8492
K.
Z 12 Bergbauarbeiten unter Tage
9395
L.
Z 13 Arbeiten in Druckluft
9698
III.
§ 4 Abs 3 Arbeiten mit besonderen Unfallgefahren
99102
IV.
§ 4 Abs 4 Bescheid des Arbeitsinspektorates
103106
V.
§ 4 Abs 5 weitere Beschäftigungsverbote
107118
VI.
§ 4 Abs 6 Schutz vor Tabakrauch
119128

I. Abs 1 „Generalklausel“

1

Auf Grund der „Generalklausel“ des § 4 Abs 1 sind für werdende Mütter folgende Arbeiten verboten:

  • Schwere körperliche Arbeiten

  • Arbeiten oder Arbeitsverfahren, die für ihren Organismus oder für das werdende Kind schädlich sind auf Grund

    der Art des Arbeitsvorganges,

    der verwendeten Arbeitsstoffe,

    der verwendeten Arbeitsgeräte.

Die Sch...

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