zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 36

Eva-Maria Marat

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bezirksverwaltungsbehörden
1
II.
Zuständigkeiten nach dem MSchG
2, 3

I. Bezirksverwaltungsbehörden

1

Bezirksverwaltungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften sowie der Magistrat in Städten mit eigenem Statut.

Aus § 1 AVG ergibt sich eine subsidiäre Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung in 1. Instanz, wenn in den speziellen Verwaltungsvorschriften keine besondere Zuständigkeit festgelegt ist.

Was die örtliche Zuständigkeit betrifft, so ergibt sich diese für Betriebsstätten aus § 3 Z 2 AVG:

2.

in Sachen, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens oder einer sonstigen dauernden Tätigkeit beziehen: nach dem Ort, an dem das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll;

II. Zuständigkeiten nach dem MSchG

2

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für folgende im MSchG genannte Entscheidungen zuständig:

  • § 5 Abs 4: Auftrag von Gesundheitsschutzmaßnahmen für eine Dienstnehmerin, die nach der Schutzfrist nach der Entbindung noch nicht voll leistungsfähig ist

  • § 9 Abs 3: Auftrag betreffend bestimmte Verteilung der Stillzeiten

  • § 9 Abs 4: Vorschreibung der Einrichtung von Stillräumen

3

Zum Unterschied zu den beiden erstgenannten Aufträgen haben Beschwerden gegen ...

MSchG |Mutterschutzgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.