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Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 27 Kündigungsschutz

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Kündigungsschutz
1, 2
II.
Entlassung
3

I. Kündigungsschutz

1

Grundsätzlich hat eine schwangere Hausgehilfin oder Hausangestellte denselben Kündigungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmerinnen, die unter den Geltungsbereich des MSchG fallen.

In Entsprechung des § 10 Abs 3 SchG kann der Dienstgeber eine Zustimmung des Gerichts zu einer Kündigung einer werdenden Mutter herbeiführen.

Vom Gericht ist einer Kündigung unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

  • Der Dienstgeber kann wegen Änderung seiner wirtschaftlichen Lage die Dienstnehmerin nicht mehr im Haushalt beschäftigen oder

  • der Grund für die Beschäftigung der Dienstnehmerin ist weggefallen oder

  • die Dienstnehmerin erklärt sich nach entsprechender Rechtsbelehrung in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung mit der Kündigung einverstanden.

2

Wie in § 10 ist eine Kündigung, bei der keiner der genannte Gründe zutrifft, rechtsunwirksam.

II. Entlassung

3

Hinsichtlich einer Entlassung einer schwangeren Hausgehilfin oder Hausangestellten gelten § 12 und die dort genannten Entlassungsgründe ohne Sonderbestimmungen.

MSchG |Mutterschutzgesetz

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