MSchG |Mutterschutzgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 21
1
Diese Bestimmung betreffend die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses während der Schwangerschaft und nach der Entbindung bzw bei Inanspruchnahme von Karenz und Teilzeit („Dauer des Kündigungsschutzes“) entspricht § 10 Abs 7.