MSchG |Mutterschutzgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung
Übersicht
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I. Vereinbarung über Teilzeitbeschäftigung
1
Sind die in § 15h genannten Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nicht gegeben, so kann diese dennoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
2
Negativ-Voraussetzungen
Das Dienstverhältnis der Dienstnehmerin dauert noch keine drei Jahre und
im Betrieb sind weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Relevant ist der Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung. Nur wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 15h Abs 1 nicht gegeben sind, besteht kein gesetzlicher Anspruch und muss eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden.
3
Dauer der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung
Diese kann maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes vereinbart werden.
4
Inhalt der Vereinbarung
Beginn (frühestens im Anschluss an die Schutzfrist gemäß § 5 Abs 1)
Dauer (längstens bis zum 4. Geburtstag des Kindes, mindestens aber zwei Monate)
Ausmaß (Wochenarbeitszeit)
Lage der Teilzeitbeschäftigung (Anzahl und Benennung der Wochentage, Ausmaß der täglichen Arbeitszeit).
II. Durchsetzung
5
Die Durchsetzung des Anspruchs auf zu ve...