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Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Vereinbarung über Teilzeitbeschäftigung
14
II.
Durchsetzung
5

I. Vereinbarung über Teilzeitbeschäftigung

1

Sind die in § 15h genannten Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nicht gegeben, so kann diese dennoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

2

Negativ-Voraussetzungen

  • Das Dienstverhältnis der Dienstnehmerin dauert noch keine drei Jahre und

  • im Betrieb sind weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Relevant ist der Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung. Nur wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 15h Abs 1 nicht gegeben sind, besteht kein gesetzlicher Anspruch und muss eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden.

3

Dauer der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung

Diese kann maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes vereinbart werden.

4

Inhalt der Vereinbarung

  • Beginn (frühestens im Anschluss an die Schutzfrist gemäß § 5 Abs 1)

  • Dauer (längstens bis zum 4. Geburtstag des Kindes, mindestens aber zwei Monate)

  • Ausmaß (Wochenarbeitszeit)

  • Lage der Teilzeitbeschäftigung (Anzahl und Benennung der Wochentage, Ausmaß der täglichen Arbeitszeit).

II. Durchsetzung

5

Die Durchsetzung des Anspruchs auf zu ve...

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