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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 46c Hauptmietzins bei früherer Standardanhebung

Thomas Nikodem

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Sonderregel für Vereinbarkeit angemessener Hauptmietzinse
1–3
II.
Befristung der Anhebung
4, 5

I. Sonderregel für Vereinbarkeit angemessener Hauptmietzinse

1

In dieser Vorschrift sind, zusätzlich zu jenen in § 16 Abs 1, weitere Gründe normiert, die dazu führen, dass ein angemessener Hauptmietzins (vgl § 16, Rz 3 ff) vereinbart werden kann.

Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs 1 (vgl § 16 Rz 3 ff) nicht vor, ist die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses (also ohne die Beschränkungen des § 16 Abs 2 bis 4 und 6) zulässig, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Beim Mietgegenstand muss es sich um eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B handeln, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Außerdem muss der Standard der Wohnung vom Vermieter nach dem angehoben worden sein und zwar

  • durch die Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie B, C oder D;

  • durch andere bautechnische Aus- oder Umgestaltungen größeren Ausmaßes einer Wohnung oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorien B, C oder D;...

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