MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 2 Haupt- und Untermiete
Literatur
Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht, § 2 MRG; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht22 (2009), § 2 MRG; Prader/Ortner, Zu den Problemen bei Vermietung von Wohnungen als WG, immolex 2004, 132; Böhm/Faber, Vermietung im Miteigentums- bzw Mischhaus (Teil I), wobl 2001, 189; Iro, Vermietung durch den Leasingnehmer: Haupt- oder Untermiete?, RdW 1996, 397.
Übersicht
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I. | Haupt- und Untermiete | 1, 2 | |
A. | Eintritt des Einzelrechtsnachfolgers auf Seite des Vermieters (§ 2 Abs 1) | 3, 4 | |
B. | Umgehungshauptmiete (§ 2 Abs 3) | 5-9 | |
C. | Anerkennung des Untermieters als Hauptmieter gemäß § 2 Abs 3 | 10 | |
D. | Sanierungshauptmiete | 11 |
I. Haupt- und Untermiete
1
§ 2 Abs 1 findet, was die Abgrenzung zwischen Haupt- und Untermiete und den Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis anlangt, auch im Teilanwendungsbereich Anwendung.
2
Ob ein Haupt- oder Untermietvertrag zustande kommt, hängt nicht von seiner Bezeichnung oder Form ab.
Ein Hauptmietverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag von den nachgenannten Personen geschlossen wurde:
vom Eigentümer der Liegenschaft; besteht Miteigentum, so muss ein in die ordentliche Verwaltung fallender Mietvertrag von der Mehrheit der Eigentümer geschlossen werden. Wird d...