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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Dokumentvorschau
Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 29 Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes

Peter Winalek

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Untergang des Mietgegenstandes
2-4
II.
Beendigung von befristeten Mietverträgen
5
A.
Schriftformgebot
6-8
B.
Zwingende Mindestbefristung bei Wohnungsmieten
9
C.
Kündigung eines befristeten Mietvertrages durch den Mieter
10, 11
D.
Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrages
12-17
E.
Übergabeauftrag
18-20
F.
Erneuerung von befristeten Mietverträgen
21
G.
Aufhebung von Mietverträgen gem § 1118 ABGB
1.
Allgemeines
22-26
2.
Säumnis bei Mietzinszahlung
27-30
3.
Erheblich nachteiliger Gebrauch
31-34

Vorspann

1

Abs 1 Z 1 regelt den Endigungsgrund der Aufkündigung. Siehe hiezu die Ausführungen zu den § 30 bis 32.

I. Untergang des Mietgegenstandes

2

Ein Mietvertrag endet gemäß § 29 Abs 1 Z 2 durch den Untergang des Mietgegenstandes, wenn und soweit keine Pflicht zur Wiederherstellung (siehe § 7) besteht. Gemäß § 7 besteht eine Wiederherstellungspflicht dann, wenn der Mietgegenstand durch Zufall zur Gänze oder zum Teil unbrauchbar wird und eine Wiederherstellung baurechtlich zulässig und bautechnisch möglich ist. Soweit den Vermieter eine Wiederhe...

MRG | Mietrechtsgesetz

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