IT-Kollektivvertrag
1. Aufl. 2018
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§ 13 Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
Übersicht
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I. | Grundsätzliche Bemerkungen | 1 |
II. | Grundsätzlicher Anspruch | 2–8 |
III. | Definition des Monatsgrundgehalts | 9, 10 |
IV. | Mehrstunden iRd Sonderzahlungen | 11 |
V. | Wechsel des Arbeitszeitausmaßes, Mischberechnung | 12–19 |
VI. | Berechnung der Sonderzahlung bei Ende der Lehrzeit | 20–22 |
VII. | Fälligkeit | 23 |
VIII. | Rückverrechnung | 24 |
IX. | Auszahlung in Teilbeträgen | 25 |
X. | Sonderzahlung folgt dem Schicksal der Entgeltfortzahlung | 26 |
XI. | All-in-Vereinbarungen vs Überstundenpauschalen | 27 |
I. Grundsätzliche Bemerkungen
1
Eine Besonderheit des österreichischen Arbeitsrechts bzw der österreichischen Lohn- und Gehaltspolitik ist das Institut der Sonderzahlungen. Unter den Begriffen „Urlaubszuschuss“ und „Weihnachtsremuneration“ bzw „13. und 14. Monatsgehalt“ bzw „Sonderzahlungen“ oder „Remunerationen“ sind gehaltsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst, die ihre Rechtsgrundlage ausschließlich in einem Kollektivvertrag, aber nicht in einem arbeitsrechtlichen Gesetz haben.
Der einzige arbeitsrechtliche Verweis ist § 16 AngG, der Bestimmungen für die „Remuneration“ schafft. Zu den praktischen Auswirkungen siehe Rz 22 f.
Während in anderen Ländern Jahresgehälter ausverhandelt und bezahl...