IT-Kollektivvertrag
1. Aufl. 2018
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§ 12 Zusatzurlaub für Begünstigte Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Übersicht
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I. | Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG | 1 |
II. | Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen | 2–5 |
III. | Dienstjahr vs Arbeitsjahr/Kalenderjahr | 6 |
IV. | Unterjähriger Eintritt/Nichtgeltendmachung? | 7–14 |
I. Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG
1
Der Kollektivvertrag gewährt zusätzliche Urlaubstage für begünstigte Behinderte nach dem BEinstG. Gem § 2 BEinstG sind begünstigte Behinderte österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Diesen sind jedoch ua Unionsbürger, EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder Asylberechtigte gleichzustellen (siehe im Detail § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 BEinstG).
II. Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen
2
Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Zusatzurlaub. Ein allfälliger Anspruch kann nur aus dem anzuwendenden KV oder einer freien Betriebsvereinbarung hervorgehen. Dies bedeutet, dass es sich hier um eine kollektivvertragliche Besserstellung handelt. Der IT-KV nimmt Bezug auf ein Ausmaß von drei Werktagen und orientiert sich dabei an den entsprechenden Regelungen des § 2 UrlG.
3
In der betrieblichen Praxis wird jedoch in d...