IT-Kollektivvertrag
1. Aufl. 2018
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§ 9 Telearbeitsplatz
Übersicht
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I. | Grundsätzliche Bemerkungen | 1–4 | ||
II. | Definition der Telearbeit | 5, 6 | ||
III. | Die Regelung im IT-KV | |||
A. | Teile der Arbeitszeit oder gesamte Arbeitszeit? | 7, 8 | ||
B. | Formale Voraussetzungen | 9 | ||
C. | Notwendige Inhalte der Vereinbarung | 10 | ||
1. | Kostentragung | 11 | ||
2. | Fahrzeiten zwischen Betrieb und Telearbeitsplatz | 12–16 | ||
3. | Haftung für Schäden bzw Erweiterung des DHG | 17 | ||
D. | Beendigung der Telearbeit | 18, 19 |
I. Grundsätzliche Bemerkungen
1
Der Begriff „Telearbeit“ ist nur einer von vielen, mit denen Formen des Arbeitens abseits des Büros benannt werden. Aktuell wird eher von der Begrifflichkeit „Home-Office“, „Mobile Working“ uÄ gesprochen, wobei diese Begriffe tw auch unterschiedliche Sachverhalte abdecken (vgl Risak, JAS 2017, 12 ff). Rein akademisch wird gelegentlich eine vertiefte Diskussion darüber geführt, wie sich die einzelnen Begrifflichkeiten unterscheiden bzw welche Besonderheiten zu beachten sind (vgl Gerhartl, ASoK 2017, 45).
2
Zu unterscheiden ist die Telearbeit von der Heimarbeit nach dem HeimArbG; in letzterem Fall ist nur das HeimArbG als Sonderrecht anzuwenden, aber nicht die sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Mantler, ARD 6478/5/2015).
In österreichischen Gesetzen findet sich k...