IT-Kollektivvertrag
1. Aufl. 2018
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§ 6 Schichtarbeit
Übersicht
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I. | Gesetzliche Grundlagen | 1, 2 |
II. | Besonderheiten der Schichtarbeit | 3 |
III. | KV-Zulassung zur Ausdehnung der Normalarbeitszeit | 4 |
IV. | Durchlaufende mehrschichtige Arbeitsweise | 5–10 |
V. | Schichtzulage | 11, 12 |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
Die Schichtarbeit ist eine jener Begrifflichkeiten, zu denen sich im Gesetzestext keine Legaldefinition findet. § 4a AZG nimmt auf die „Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit“ Bezug, ohne aber die Schichtarbeit an sich zu definieren. Stellvertretend für viele die Definition von Schrank (AZG4, § 4a AZG Rz 1):
„Schichtarbeit ermöglicht durch den rotierenden Einsatz von Personal längere Betriebszeiten für dieselben Arbeitsplätze.“
2
Der übliche Anwendungsfall von Schichtarbeiten findet sich daher im produzierenden Bereich, aber auch bspw bei Telefon-Hotlines. Der bloße Umstand, dass mehrere AN mit versetzten Arbeitszeiten tätig werden ist noch kein Indikator für eine Schichtarbeit. Diese liegt nur dann vor, wenn es sich um die unmittelbare (oder sich nur geringfügig überschneidende) Abfolge von mehreren AN am selben Arbeitsplatz bzw mit derselben Tätigkeit handelt.
II. Besonderheiten der Schichtarbeit
3
Die Grundregel zur Schichtarbeit in § 4a Abs 1 AZG besagt, dass die NAZ den Vorgab...