IT-Kollektivvertrag
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 11 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Gesetzliche Grundlagen | 1 | |
II. | Anrechnung von Vordienstzeiten laut UrlG | 2, 3 | |
III. | Anrechnung von (bestimmten) Schulzeiten nach IT-KV | 4 | |
A. | Praktische Vorgehensweise | 5 | |
B. | Risikoabwägung | 6 |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
§ 2 Abs 1 UrlG regelt das Ausmaß des Anspruchs auf Erholungsurlaub für den Arbeitnehmer. Dieses beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Dienstjahres auf 36 Werktage.
In der Praxis werden die Werktage auf Arbeitstage umgerechnet, wodurch der Arbeitnehmer laut Gesetz einen Urlaubsanspruch von 25 bzw 30 Arbeitstagen hat. Anders ausgedrückt beträgt der Urlaubsanspruch fünf Wochen bzw im erhöhten Ausmaß sechs Wochen pro Arbeitsjahr.
II. Anrechnung von Vordienstzeiten laut UrlG
2
§ 3 UrlG regelt die Anrechnungsbestimmung diverser Vordienst- bzw Schul- oder Studienzeiten, die dem Arbeitnehmer ein schnelleres Erreichen des höheren Urlaubsausmaßes ermöglichen sollen. In diesem Zusammenhang ist etwa geregelt, dass gem § 3 Abs 2 Z 1 UrlG die in einem anderen Arbeitsverhältnis zugebrachte Dienstzeit, sofern sie mindestens sechs Monate gedauert hat, anzurechnen ist, allerdings max im Ausmaß von fünf Jah...