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Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Dokumentvorschau
Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 44

Friedrich Harrer

Materialien

Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 71; HHB 272 BlgHH 17. Sess 11;

FBG (BGBl 1991/10): JA 23 BlgNR 18. GP 28;

BudBG 2000 (BGBl I 2000/142): RV 311 BlgNR 21. GP 150.

Übersicht


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Rz
I.
Ausgangslage
1, 2
II.
Anwendungsbereich
38
A.
Strittige nichtige satzungsändernde Beschlüsse
3, 4
B.
Nicht strittige nichtige satzungsändernde Beschlüsse
58
III.
Rechtsfolgen
9, 10
IV.
Strukturändernde Beschlüsse

I. Ausgangslage

1

Die Unstimmigkeit dieser Regelung ist offensichtlich. § 44 betrifft Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Abs 1 erfasst vornehmlich Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Abs 2 ausschließlich Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Es werden jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen angeordnet. Nach Abs 1 muss das Gericht von Amts wegen tätig werden, Abs 2 normiert Handlungspflichten der Gesellschaft. – Es erhebt sich die Frage, wie man sich ein sinnvolles Zusammenspiel dieser Bestimmungen vorzustellen hat. – § 44 Abs 1 entspricht weithin der ursprünglichen Fassung. Der zweite Absatz ist durch das FBG eingefügt worden.

2

Zunächst erscheint es zweckmäßig, den Anwendungsbereich der Norm zu analysieren (Rz 3 ff). Aus verschiedenen Gründen kann der Tatbestand, an den das Gesetz anknüpft (Eintragung ni...

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