Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
1. Aufl. 2023
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§ 33 TP 11 Ehepakte
Literatur
Weiler, Gütergemeinschaft und Verkehrsteuern, SWK 1983, A VI 29; Schartel-Hlavenka, Die Einheitsbewertung in ihrer verbleibenden Rechtsbedeutung, ecolex 1996, 701; Fellner, Folgen der Rechtsprechung von VfGH und EuGH zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, RdW 2008, 177; Fellner, Abgabenrechtliche Folgen des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2009, SWK 2009, S 805; Fellner, Gebührenrechtlich maßgebliche Gesetzesbeschlüsse zum Jahresende 2009, SWK 2010, S 52; Beiser, Ehepakt oder Vergleich? SWK 2015, 821.
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Mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl I 2009/75, wurde unter anderem das Ehegüterrecht einer Modernisierung unterzogen, weil Gebräuche aus der Zeit der Entstehung des ABGB heute nicht mehr üblich seien. Aus diesem Grund wurden etwa Heiratsgut, Widerlage, Morgengabe, Witwengehalt, Advitalitätsrecht und Einkindschaft abgeschafft (vgl 673/A BlgNR 24. GP).
Ehepakte heißen nach § 1217 ABGB idF des FamRÄG 2009 diejenigen Verträge, welche in der Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand.
Ehepakte sind also Verträge zur Regelung der Vermögensverhältn...