Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
1. Aufl. 2023
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§ 33 TP 1 Annahmeverträge
Literatur
Fellner, Die Gebührennovelle 1962, NZ 1962, 98; Czurda, Die Gebührennovelle 1962, ÖStZ 1962, 138; Fellner, Wiedereinführung der Adoptionsgebühr, NZ 1968, 113; Schartel-Hlavenka, Die Einheitsbewertung in ihrer verbleibenden Rechtsbedeutung, ecolex 1996, 701; Rief, Ist die Adoptionsgebühr noch zeitgemäß? FJGVR 1996, 11; Fellner, Folgen der Rechtsprechung von VfGH und EuGH zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, RdW 2008, 177; Varro, Adoptionsgebühr ohne Rechtfertigung? RdW 2012, 497.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gegenstand der Gebühren | |
II. | Bemessung der Gebühr | |
III. | Gebührenbefreiung (§ 33 TP 1 Abs 2 GebG) |
I. Gegenstand der Gebühren
1
Gegenstand der Gebühr ist der zivilrechtliche Vertrag über die Annahme einer oder mehrerer Personen an Kindes Statt. Die Annahme an Kindes Statt ist in den §§ 191 bis 203 ABGB geregelt.
Der Grund für die Anforderung einer Adoptionsgebühr war vor allem darin zu suchen, dass durch die Annahme an Kindes Statt eine günstigere Rechtslage des Angenommenen bei der späteren Erbschaftsbesteuerung im Falle des Ablebens des Annehmenden geschaffen wird (, Slg 3298/F).
Diese Begründung für die Erhebung einer Gebühr für Annahmev...