FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
1. Aufl. 2011
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§ 54 [Personenbezogene Bezeichnungen]
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Diese Aussage des Gesetzgebers gilt gleichermaßen für die vorliegende Kommentierung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde weitgehend von der gleichzeitigen Anführung der männlichen und weiblichen Form Abstand genommen.