zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4257-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 3 Verbot der Einleitung schädlicher Stoffe und eigenmächtiger Handlungen

Geuder/Fuchs

Anmerkungen

1) S die V unter 3.b und 3.c.

2) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.

Judikatur

1. § 3 Abs 2 (jetzt: Abs 3) lit a Kanalgesetz stellt keine Regelung in Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie dar ( Slg 6658).

2. Nur die unmittelbare, dh von der Ableitung anderer Abwässer getrennte Einbringung der aufgezählten Stoffe ist schlechthin untersagt bzw nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig. Als Bestandteile der Abwässer dürfen diese Stoffe nur in einer den Bestand, den Betrieb usw nicht gefährdenden oder beeinträchtigenden Beschaffenheit, Menge oder Konzentration eingebracht werden ( Slg 8392/A).

BauR Wien | Wiener Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.