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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 132 Vollziehung

Andrea Lechner-Thomann

1

Mit dem 2. StabG 2012, BGBl I 2012/35, wurde das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) - als die einzigenoch bestehende Sonderarbeitsaufsicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes - mit der Arbeitsinspektion im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) - zu einem österreichweit agierenden Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammengeführt (vgl ErlRV 1685 BlgNR 24. GP). Mit der Novelle wurden in § 132 die erforderlichen Anpassungen an den Aufgabenübergang vorgenommen und die Bezeichnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.

2

Zum Stichtag gilt das Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl 1986/76 idF BGBl I 2024/44, und lautet die Ministeriumsbezeichnung Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (§ 1 Abs 1 Z 4).

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