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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 101 Verordnungen über Behörden und Verfahren

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Durchführungsverordnungen zum achten Abschnitt ASchG
1
II.
Verordnung zur Gleichstellung von Bewilligungsverfahren
2
III.
Gutachten oder öffentliche Urkunden im Genehmigungsverfahren - AVO-Verkehr 2017
3- 5

I. Durchführungsverordnungen zum achten Abschnitt ASchG

1

Bisher wurde die Verordnung über die Geschäftsordnung des Arbeitnehmerschutzbeirates, BGBl 1995/30, derzeit idF BGBl II 2012/215, auf Grund der §§ 91 und 101 Abs 1 Z 1 ASchG erlassen.

II. Verordnung zur Gleichstellung von Bewilligungsverfahren

2

Auf Grund des § 101 Abs 2 und 3 ASchG wurde die Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren, BGBl II 2005/43, erlassen.

Diese Verordnung wurde obsolet durch die ASchG-Novelle BGBl I 2012/118, welche

  • die Genehmigungsverfahren von Seilbahnanlagen nach dem Seilbahngesetz 2003 als neue Z 10 in § 93 Abs 1 einfügte (Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes in Genehmigungsverfahren) sowie

  • die Genehmigungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und die Bewilligungsverfahren betreffend Einrichtungen und Arbeitsmittel nach dem Seilbahngesetz 2003 in § 94 Abs 1 ASchG als neue Z 10 und 11 (Sonstige Genehmigungen und Vorschreibungen) aufnahm.

Die Aufhebung der Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren zur Anpassung an die geänderte ASchG-Rechtslage erfolgte mit Vero...

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