Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreie Essensgutscheine – Änderung der Lohnsteuerrichtlinien
Neue BMF-Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung
Mit Info des 2020-0.092.779, wurde die Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung für freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG) in den Rz 94 und 95a der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (im Folgenden: LStR) aufgrund der zunehmenden Digitalisierung geändert. Die Änderungen werden im Rahmen der nächsten LStR-Wartung eingearbeitet.
1. Erhöhung der Steuerbefreiung für Essensbons
Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung durch das 19. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/48) wurden die Steuerfreibeträge für Gutscheine für Mahlzeiten mit Wirksamkeit ab angepasst. Können die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden, bleiben sie bis zu einem Wert von 8 Euro (bis : 4,40 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von 2 Euro (bis : 1,10 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei.
2. Kumulierte Einlösung
Wesentliche Änderung in der Verwaltungspraxis ist, dass nunmehr der Arbeitnehmer die Gutscheine
auch kumuliert
ohne wertmäßiges Tageslimit
an jedem Wochentag (auch an Wochenenden)
einlösen kann.
3. Berücksichtigung der Steuerbefreiung
Die Gutscheine könne...