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Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und das Investitionsprämiengesetz
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Regierungsvorlage: RV 287 BlgNR 27. GP.
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) sollen von COVID-19 besonders hart betroffene Branchen gerettet werden. Ebenso wird mit dem KonStG 2020 neS. 994ben Investitionsförderungen und der Ökologisierung des Steuersystems eine Entlastung von Niedrigverdienern, Unternehmen, Land- und Forstwirten sowie Familien angestrebt.
Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:
Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer rückwirkend ab auf 20 %;
Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer zahlen (Negativsteuer);
Verlängerung des Steuersatzes von 55 %;
Verbesserungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit bei der Besteuerung der sonstigen Bezüge;
Schaffung der Möglichkeit eines Verlustrücktrags;
Schaffung der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung sowie einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude;
Verlängerung der von den Abgabenbehörden gewährten Stundungen und Einführung einer alternativen Ratenzahlung;
steuerliche Entlastung von Land- und Forstwirten (zB Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht);
Schaff...