zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 190

Was sind außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG)?

Bei der Ermittlung des Einkommens werden nach der Berücksichtigung der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Außergewöhnliche Belastungen sind – ebenso wie die Sonderausgaben – Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne die gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären. Ihre Berücksichtigung entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, weil sie nicht disponible Einkommensteile betreffen.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann, muss sie zwangsläufig erwachsen, außergewöhnlich sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnlichkeit liegt vor, wenn zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- oder Vermögensverhältnisse. In Erfüllung einer Unterhaltspflicht geleistete Zahlungen stellen grundsätzlich nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung dar, als beim Empfänger der Unterhaltsleistung Belastungen vorliegen, die die Merkmale der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit erfüllen. ZB sind Unterhaltsleistungen absetzbar, wenn es sich um Krankheitskosten oder um Kosten infolge einer Behinderung des Unterhaltsberechtigten handelt. Absetzbar sind weiters Kosten ...

Daten werden geladen...