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Der Verlustabzug und das Betriebsstättendiskriminierungsverbot
Loss Deduction and the Permanent Establishment Non-Discrimination Clause
Taxpayers with limited tax liability are entitled to deduct losses from domestic permanent establishments that serve to generate business income (Sec 102 para 2 no 2 ITA). In this regard, Viktoria Oberrader clarifies that losses carried forward from a permanent establishment can be offset against profits of another permanent establishment in subsequent years if the permanent establishment non-discrimination clause (Art 24 para 3 OECD MC) does not apply.
I. Themeneinstieg
§ 102 EStG regelt die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger, wobei auch Sonderausgaben iSd § 18 EStG abzugsfähig sind, wenn sie sich auf das Inland beziehen. Der Verlustabzug als eine der möglichen Sonderausgaben erfährt in § 102 Abs 2 Z 2 Satz 2 und 3 EStG zusätzliche Einschränkungen, die in den nachfolgenden Abschnitten im Lichte des Betriebsstättendiskriminierungsverbots näher beleuchtet werden.
Abzugrenzen vom eingeschränkten Verlustabzug ist der Verlustausgleich (Ausgleich von negativen mit positiven Einkünften im selben Veranlagungsjahr), der im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nicht weiter eingeschränkt wird.
II. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Verlustabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
Gemäß § 102 Abs 2 Z 2 Satz 2 EStG steht beschränkt Steuerpflichtigen der Verlustabzug für...