§ 9. Inkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen – Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006, außer Kraft.
(2) Abweichend von Abs. 1 treten die § 4 und 5 für vor dem in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit in Kraft.
(3) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 1, jeweils in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016, treten mit in Kraft.“
(4) Abweichend davon tritt § 7 Abs. 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016 am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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