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BarUV 2015 § 3. Sonderregelungen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, BGBl. II Nr. 209/2016, gültig ab 01.01.2016

§ 3. Sonderregelungen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

(1) Die vereinfachte Losungsermittlung kann bei Umsätzen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinn des § 45 Abs. 2 BAO von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften in Anspruch genommen werden.

(2) Bei Umsätzen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinn des § 45 Abs. 1a BAO von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften kann die vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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