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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Dokumentvorschau
BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (5. Auflage)

Anlage II

CE-Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der Stelle, die bei der Produktionsüberwachung eingeschaltet wurde.

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung sind anzugeben:

1.

Name und Kennzeichen des Herstellers,

2.

die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde,

3.

die Nummer des Konformitätszertifikates,

4.

Angaben zu den Produktmerkmalen nach den europäischen technischen Spezifikationen.

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

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