Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslegung der Personengesellschaftsklausel im DBA mit Deutschland
(BMF) – Durch die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter-Gesellschafts-Beziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für den Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters bindend ist. Dies gilt allerdings nur, wenn die Anwendbarkeit der Klausel gegeben ist.
Der erste Satz von Art. 7 Abs. 7 des Abkommens legt (klarstellend) fest, dass Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft unter Art. 7 fallen. Der zweite Satz bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (nicht aber auf Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern). Gewährt daher ein Personengesellschafter einem anderen ein Darlehen, damit dieser einen Anteil an der Personengesellschaft erwerben kann, dann gründet sich der daraus resultierende Zinsenfluss nicht auf eine von Abs. 7 erfasste Gesellschafter-Gesellschafts-Beziehung, sondern auf eine davon nicht erfasste Gesellschafter-Gesellschafter-Beziehung.
Nach Auffassung des BMF ist es daher abkommenskon...