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SWI 12, Dezember 2005, Seite 604

Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften

(BMF) - Sowohl das DBA-Deutschland vom wie auch das DBA-Deutschland vom sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist dies im DBA-Deutschland 1954 bei Versicherungsunternehmen - zumindest nach dem Wortlaut der Ziffer 13 des Schlussprotokolls - auf die Methode der Gewinnaliquotierung nach dem Rohprämienschlüssel eingeschränkt.

Bei der Verhandlung des DBA-Deutschland 2000 sind die Textfassungen des OECD-Musterabkommens übernommen worden, ohne dass eine inhaltliche Veränderung der Gewinnaufteilung im Versicherungsbereich angestrebt worden wäre. Das neue Abkommen sollte daher jedenfalls keine Änderung in einer bisher zwischen den Verwaltungen der beiden Staaten konfliktfrei gehandhabten Aufteilungsmethodik zur Folge haben.

Sowohl nach dem Altabkommen (Z 13 des Schlussprotokolls) als auch nach dem neuen Abkommen (Abs. 18 des nicht veröffentlichten Entwurfes eines Anwendungsschreibens) sollte der Anteilsprozentsatz bei der indirekten Gewinnaufteilung grenzüberschreitend zwischen den Ver...

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