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SWI 9, September 2002, Seite 448

Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen

(BMF) - Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am mit Deutschland herbeigeführen Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphierter Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am unterzeichneten neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: „Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom )." (EAS 2083 v. )

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