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SWI 9, September 2002, Seite 404

Konsulentenhonorare an einen Mitarbeiter der kroatischen Tochtergesellschaft

Honorare, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Kroatien ansässigen Dienstnehmer ihrer kroatischen Tochtergesellschaft dafür zahlt, dass er von KroatienS. 405 aus eine Beratungstätigkeit für die österreichische Gesellschaft erbringt, sind gemäß Artikel 7 bzw. 14 des DBA-Kroatien in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Kroatien. Eine Beantwortung der Frage einer allfälligen Sozialversicherungspflicht in Kroatien kann aus Zuständigkeitsgründen nicht vom BMF erfolgen. (EAS 2089 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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