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Der „coole“ Betriebsrat
Möglichkeiten für ein Hitzemanagement
Dieser Beitrag erläutert, welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, um für die Beschäftigten im Betrieb das Thema Hitze erträglicher zu machen. Der Fokus liegt vor allem auf möglichen Betriebsvereinbarungen zum Hitzemanagement. Ebenso werden allgemeine Befugnisse des Betriebsrats und etwaige Wohlfahrtsaktivitäten beleuchtet sowie abschließend mögliche Sacherfordernisse für den Betriebsrat dargestellt.
1. Grundlegendes
Nach der letzten ist wohl vor der nächsten Hitzewelle, sind doch mittlerweile längere Hitzeperioden, in denen auch hierzulande weit über 30 Grad bzw sogar um die 40 Grad gemessen werden, angekommen. Entgegen einiger Mythen besteht in Österreich kein allgemeines Recht für alle Arbeitnehmer auf „hitzefrei“. Auch nach der mit in Kraft getretenen Hitzeschutzverordnung besteht kein Recht auf verpflichtende Arbeitseinstellung bei Hitze. Lediglich im Bereich der Bauwirtschaft besteht nach dem BSchEG ein „Hitzefrei light“, wonach der Arbeitgeber nach Anhörung des Betriebsrats unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit hat, die Einstellung der Arbeit anzuordnen.
Wenngleich Hitze zu den belastungsbeeinflussenden Faktoren für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zählt, gehen Arbeitnehmer, e...