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ASoK 9, September 2026, Seite 354

Die neue Hitzeschutzverordnung

Ein Überblick über die jüngste Verordnung im Arbeitnehmerschutzrecht

Paul Jeidler

Als Antwort auf die klimabedingt steigenden Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien gilt seit die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Diese soll im Folgenden im Überblick dargestellt werden.

1. Der Weg zur Hitzeschutzverordnung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den klimabedingt wachsenden Gefahren für im Freien beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenzuwirken und sah zu diesem Zweck die Erlassung einer eigenen Schutzverordnung für diese Bevölkerungsgruppe in ihrem Regierungsprogramm vor. Vier Monate nach der Angelobung konnte ein Entwurf der Hitzeschutzverordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes begutachtet werden. Kurz vor Jahresende 2025 erfolgte die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Mit ist die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) nun rechtzeitig vor dem diesjährigen Temperaturrekordsommer in Kraft getreten, um den verpflichteten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die nötige Vorlaufzeit für die Umsetzungsplanung zu geben.

2. Geltungsbereich

In örtlicher Hinsicht gilt die Verordnung gemäß § 1 Abs 1 Hitze-V grundsätzlich für alle Arbeiten im Freien, egal ob sie in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsst...

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