Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2026, Seite 577

BFG: Zuwendung aus einer liechtensteinischen Stiftung in Österreich steuerpflichtig

Laufende Zuwendungen aus einer liechtensteinischen Familienstiftung sind als sonstige Einkünfte in Form von wiederkehrenden Bezügen gemäß § 29 Z 1 EStG in Österreich steuerpflichtig.

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige Person, bezog in den Streitjahren 2010 bis 2014 als Begünstigte Zuwendungen aus einer hinterlegten, nicht eingetragenen liechtensteinischen Familienstiftung. Infolge einer Kontrollmitteilung durch die liechtensteinische Behörde auf Basis des Art 10 Steuerabkommen mit Liechtenstein (Ermächtigung der liechtensteinischen Zahlstelle durch die betroffene Person zur freiwilligen Meldung, die gemäß Art 11 bei Vorliegen der Voraussetzungen als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs 1 FinStrG gilt) erlangte das österreichische Finanzamt Kenntnis von diesen Zuwendungen, und die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, Fragen zu den Zuwendungen zu beantworten und Unterlagen vorzulegen.

Die Familienstiftung wurde durch den mittlerweile verstorbenen Großvater gestiftet, um den Sohn und allfällige Angehörige und Nachkommen (die Beschwerdeführerin als Enkelin des Großvaters) finanziell durch „standesgemäßen“ Unterhalt abzusichern, im Gegenzug erfolgte ein bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht d...

Daten werden geladen...