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Vermeidung der Wegzugsbesteuerung bei einem Umzug nach Spanien
Leitsch (PIStB 2026, 217 ff) erläutert die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Umzug nach Spanien auf. Die Wegzugsbesteuerung fingiert bei bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung zum gemeinen Wert, sodass stille Reserven besteuert werden, obwohl tatsächlich kein Verkaufserlös zufließt. Erfasst werden grundsätzlich natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und Beteiligungen von mindestens 1 % halten. Leitsch sieht insbesondere das spanische Sonderregime nach der Lex Beckham als Problemlöser in der Praxis. Bei fortbestehendem deutschem Wohnsitz kann die Anwendung der Lex Beckham verhindern, dass das DBA das deutsche Besteuerungsrecht beschränkt, weil der Steuerpflichtige damit trotz eines Wechsels der Ansässigkeit nach Spanien nicht in Spanien ansässig wird. Dadurch lasse sich die Wegzugsbesteuerung jedenfalls zunächst vermeiden. Das Beckham-Regime gilt jedoch nur für das Zuzugsjahr und fünf weitere Jahre. Danach kann die Wegzugsbesteuerung erneut ausgelöst werden.