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Umsatzsteuer auf Reiseleistungen außerhalb der EU
Lejeune (H&I 2026/210) bespricht das Urteil des EuG in der Rs TUI Belgium, T-221/25. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Belgien Reiseleistungen außerhalb der EU weiterhin der Umsatzsteuer unterwerfen durfte, obwohl die ausdrückliche gesetzliche Ausnahme von der Steuerbefreiung mit aufgehoben wurde. Das EuG hält eine expilzite „Standstill“-Klausel nicht zwingend für erforderlich: Die Mitgliedstaaten dürfen die Besteuerung von Reiseleistungen für Drittländer fortführen, ohne dass es einer ausdrücklichen, fortlaufenden Sonderregelung bedarf. Entscheidend sei, ob die neue Regelung in ihren wesentlichen Punkten, ihrer Systematik und ihrem zugrunde liegenden Prinzip der früheren Regelung entspricht.