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Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation
Buchard (https://www.pe-magazin.de/bfh-urteilt-zur-erstattung-von-kapitalertragsteuer-bei-ausschuettungen-an-eine-us-amerikanische-s-corporation/?utm_source=socialmedia&utm_medium=linkedin&utm_campaign=de) analysiert das BFH-Urteil vom , I R 13/23, zur Frage, ob bei Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine US-amerikanische S-Corporation Kapitalertragsteuer einzubehalten ist. S-Corporations gelten in den USA steuerlich als transparent; ihre Einkünfte werden unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Aus deutscher Sicht werden sie dagegen grundsätzlich als Kapitalgesellschaften behandelt. Streitentscheidend war § 50d Abs 1 Satz 11 dEStG aF. Die Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, diese Vorschrift bewirke einen materiellrechtlichen Wechsel der Nutzungsberechtigung zu den Gesellschaftern, mit der Folge, dass eine Quellensteuer von 15 % anfällt. Der BFH widersprach: § 50d Abs 1 Satz 11 dEStG aF habe ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkung, wer den bereits bestehenden Erstattungsanspruch geltend machen darf, ändere aber weder die abkommensrechtliche Einkünftezurechnung noch die Höhe der Quellensteuerentlastung. Nur den Erstattungsantrag müssen die hinter der ...