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EuG: Unbedingte gesamtschuldnerische Haftung eines nicht am Umsatz beteiligten Steuervertreters für die Mehrwertsteuer des Vertretenen ist unverhältnismäßig
In seinem Urteil vom , Rapera (fiktiver Name der Rechtssache), T-356/25, hatte sich das EuG mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein von einem Steuerpflichtigen bestellter Steuervertreter nach Art 204 und 205 MwStSyst-RL als Schuldner oder als Gesamtschuldner der Mehrwertsteuer herangezogen werden kann. Das Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen AY, einer in Griechenland ansässigen Zollagentin, und der griechischen Anexartiti Archi Dimosion Esodon (Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen; AADE) über Sicherungsmaßnahmen, die gegenüber AY wegen der von der Gesellschaft O geschuldeten Mehrwertsteuer ergriffen wurden. Zugrunde lag ein Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Dioikitiko Protodikeio Thessalonikis (Verwaltungsgericht Thessaloniki).
AY ist als Zollagentin tätig und in Griechenland als Steuervertreterin von O, einer Gesellschaft mit Sitz in Italien, eingetragen. Ausweislich einer im Register des zuständigen Finanzamts hinterlegten Sondervollmacht aus dem Jahr 2022 wurde AY als steuerliche Vertreterin von O in Griechenland bestellt. Ihre Aufgaben bestanden in der steuerlichen Vertretung der Gesellschaft vor den Zoll- und Steuerbehörd...