Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2026, Seite 565

EuG: Vom Kreditveräußerer erbrachte Kreditverwaltungsdienstleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig

In seinem Urteil vom , Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö, T-184/25, hatte sich das EuG mit der Auslegung von Art 135 Abs 1 lit b bis d MwStSyst-RL im Zusammenhang mit der Frage zu befassen, ob die dort vorgesehenen Steuerbefreiungen für Finanzumsätze auch Verwaltungsdienstleistungen erfassen, die der Veräußerer von Krediten dem Erwerber nach der Kreditveräußerung weiterhin gegen Entgelt erbringt. Das Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem finnischen Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Stelle zur Wahrung der Rechte der Steuerberechtigten) und der Gesellschaft A Oy wegen eines Antrags auf Erlass eines Steuervorbescheides über die mehrwertsteuerliche Behandlung von an eine dritte Gesellschaft veräußerten Krediten sowie von Verwaltungsdienstleistungen für Kredite und Sicherheiten im Zusammenhang mit den veräußerten Krediten. Das vom finnischen Korkein hallinto-oikeus (Oberstes Verwaltungsgericht) eingereichte Vorabentscheidungsersuchen wurde gemäß Art 50b Abs 3 EuGH-Satzung vom Gerichtshof an das EuG weitergeleitet.

Der dem Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegende Sachverhalt betraf A Oy, die als Hauptniederlassung der Bank X an der Spitze der Mehrwertsteuergr...

Daten werden geladen...