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PV-Info 9, September 2026, Seite 26

Neues Sozialversicherungsabkommen mit der Mongolei

Inés Laske-Rodríguez

Mit ist das Abkommen zwischen Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit in Kraft getreten (BGBl III 2026/66, ausgegeben am ). Es ist damit bereits das dritte österreichische Sozialversicherungsabkommen innerhalb kurzer Zeit: Jenes mit Japan gilt seit , jenes mit Brasilien seit . Der Weg dorthin hätte allerdings unterschiedlicher kaum sein können: Während das Abkommen mit der Mongolei innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit ausverhandelt und unterzeichnet werden konnte, zog sich das weitere Verfahren beim bereits ausverhandelten Abkommen mit Brasilien noch über längere Zeit hin. Die Verhandlungen mit Japan gestalteten sich besonders komplex und langwierig und dauerten insgesamt über zwanzig Jahre.

Inhaltliche Grundsätze

Inhaltlich weist das Abkommen mit der Mongolei viele Parallelen zu den bisherigen österreichischen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten auf. Für Arbeitgeber und die Personalverrechnung sind dabei vor allem die Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften, insbesondere über Entsendungen, von Bedeutung. Grundsätzlich folgt das Abkommen dem Beschäftigungslandprinzip: Wer in Österreich oder in der Mongolei unselbständig oder selbständig erwerbstä...

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