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Trinkgelder in Buschenschänken ab 1. 7. 2026
Für Buschenschänken gelten ab Trinkgeldpauschalen, die an das Hotel- und Gastgewerbe angelehnt sind. Kundgemacht wurden sie von der ÖGK im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Die Trinkgeldpauschalen sind in der Lohnverrechnung für Dienstnehmer, Lehrlinge und Pflichtpraktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben, die Buschenschänken betreiben, zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personengruppen Trinkgeld erhalten. Damit ist klargestellt, dass - wie im Hotel- und Gastgewerbe - für Beschäftigte,
die üblicherweise kein Trinkgeld beziehen, zB in der Küche, oder
denen die Annahme von Trinkgeld im Arbeitsvertrag oder mittels Weisung untersagt ist, zB Schankkräfte, die keine Serviceleistungen erbringen,
keine Trinkgeldpauschale in Anschlag zu bringen ist. Sehr wohl ist eine Trinkgeldpauschale allerdings für jene Gruppen von Beschäftigten zu berücksichtigen, die aus einem innerhalb der Belegschaft vereinbarten Verteilsystem Trinkgeld erhalten, wenn also zB Küchenmitarbeiter am Trinkgeld beteiligt werden.
Höhe
Die Trinkgeldpauschalen betragen
für Beschäftigte mit Inkasso im Jahr 2026 monatlich 65 €, im Jahr 2027 monatlich 85 € und im Jahr 2028 monatlich 100 €;
für Beschäf...